Neue Richtlinie für Funkanlagen
Die neue Richtlinie für Funkanlagen (2014/53/EG) hebt die R&TTE-Richtlinie (1999/5/EG) auf. Die neue Richtlinie gilt für: „ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das zum Zweck der Funkkommunikation und/oder der Funkortung bestimmungsgemäß Funkwellen ausstrahlt und/oder empfängt, oder ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das Zubehör, etwa eine Antenne, benötigt, damit es zum Zweck der Funkkommunikation und/oder der Funkortung bestimmungsgemäß Funkwellen ausstrahlen und/oder empfangen kann.
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